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Wichtige Neuerungen - das ändert sich für Sie 2023 im Steuergesetz des Kantons Luzern

Wichtige Neuerungen - das ändert sich für Sie 2023 im Steuergesetz des Kantons Luzern

Der Kanton Luzern will alternative Energien und den Umweltschutz fördern. Ab 2024, also mit der Steuererklärung für das Jahr 2023, können Sie erstmals Energie- und Umweltschutzmassnahmen geltend machen.

Haben Sie im Jahr 2023 eine Zahlung für eine der folgenden Massnahmen getätigt, so sind Sie zu deren Abzug berechtigt:

- Investition in Erd-/Luftwärmepumpe, Pellet-Heizung, solare Warmwasser- und Heizungsanlage sowie Photovoltaikanlage
- Investition in Energiespeicherkapazitäten im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen sowie dem Betrieb anderer Anlagen (Wind, Biogas)
- Wärmedämmung
- Rückbaukosten wie Abbruchkosten, Entsorgung des Bauabfalls usw. im Hinblick auf einen energetisch besseren Ersatzneubau

Weiter gibt es ab 2023 auch eine Änderung bei der Rückerstattung der Verrechnungssteuer. Neu wird die definitive Gutschrift, bzw. Anrechnung der Verrechnungssteuer in der Schlussrechnung des betreffenden Steuerjahres und nicht wie bis anhin in der Schlussrechnung des folgenden Steuerjahres abgerechnet.

Sorgen Sie mit der Einzahlung in eine Säule 3a vor? Dann wissen Sie bestimmt, dass Sie ab 2023 neu einen höheren Betrag und zwar max. CHF 7056.- einzahlen und somit auch bei Ihren Steuern abziehen können.

Steuerexperte und Leiter Finanzen
der Aricon Treuhand AG: Daniel Barmettler