Das Gesetz schreibt vor, dass ab einem Einkommen von 21 510 Franken pro Jahr Angestellte bei einer Pensionskasse versichert werden müssen. Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob dies in einer firmeneigenen Pensionskasse, in einer Verbandslösung oder über einen Anschluss an eine Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung erfolgt. Firmeneigene...
10.04.2021