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Luzerner Kantonalbank: Schrittweise in die Pension

Rentenalter: Von heute auf morgen direkt in die Pension? Das ist für viele Erwerbstätige nicht der ideale Weg. Der Rückzug in Etappen aus dem Arbeitsleben ermöglicht zwar Lebensqualität, hat aber finanzielle Auswirkungen.

Luzerner Kantonalbank: Schrittweise in die Pension

Mehr Freizeit vor dem eigentlichen Pensionsalter: Mit geregelten Finanzen lassen sich die Hobbys mehr geniessen. Bild: Getty

Es ist eine einfache Rechnung: Durch die Reduktion der Erwerbstätigkeit verringert sich das Erwerbseinkommen, so auch bei der Entscheidung, etappenweise mit einem Teilzeitpensum auf das Pensionsalter zuzugehen. Guter Rat ist somit teuer, sofern das neue Einkommen die gewohnten Ausgaben nicht mehr deckt. Muss ich somit auf mein Erspartes zurückgreifen oder meinen Lebensstandard senken?Für die volle AHV ist ein Mindesteinkommen nötigBei der AHV gilt es auch, genauer hinzuschauen. AHV-Beiträge werden bei einem schrittweisen Ausstieg aus dem Arbeitsleben zwar weiterhin abgerechnet. Aber durch das reduzierte Einkommen fallen sie tiefer aus. Dieser Umstand kann die Höhe der AHV-Altersrente beeinflussen. Es sollten also keine Einzahlungslücken entstehen. Darum muss der Jahreslohn über die ganze Erwerbsphase hindurch durchschnittlich mindestens 86040 Franken betragen. Stand heute bekommen so Frauen ab Alter 64 und Männer ab Alter 65 die maximale AHV-Rente pro Jahr von 28 680 Franken ausbezahlt. Bei Ehepartnern beläuft sich die AHV auf maximal 43020 Franken pro Jahr.

Ein Vorbezug der AHV-Rente von maximal zwei Jahren vor dem Pensionsalter ist möglich. Dieser Bezug hat allerdings eine lebenslange Renteneinbusse von je 6,8 Prozent für jedes Jahr vor dem offiziellen AHV-Alter zur Folge. Es sind weiterhin Beiträge zu leisten, dies hat jedoch keine Auswirkung mehr auf die Rentenhöhe.

Die Pensionskasse mit der Variante «Pensenreduktion»

Bei einer Reduktion des Pensums fliessen noch keine Leistungen, das gesamte Kapital bleibt also in der Pensionskasse und wird weiterhin verzinst. Die Pensionskassen-Leistungen, das ist die Rente, das gesamte Kapital oder eine Mischform, werden erst bei der definitiven Pensionierung fällig. Weil der Lohn nach der Reduktion des Pensums tiefer ausfällt, sinkt aber meistens auch das in der Pensionskasse versicherte Gehalt. In der Regel zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den letzten Jahren vor der Pensionierung überdurchschnittlich hohe Beiträge in die Pensionskasse ein. Das tiefere Einkommen durch die Teilzeitarbeit kann somit eine überproportional grosse Reduktion des Altersguthabens zur Folge haben, darum sollte man das PK-Reglement prüfen. Gemäss Artikel BVG 33a kann dort vorgesehen sein, dass für Versicherte, deren Lohn sich nach dem 58. Altersjahr um höchstens die Hälfte reduziert, auf Verlangen die Vorsorge für den bisherigen versicherten Verdienst weitergeführt wird. Die Sparund Risikobeiträge des Arbeitnehmers sowie des Arbeitgebers auf dem freiwillig versicherten Lohnanteil sind dann durch den Arbeitnehmer alleine zu begleichen. Da diese zusätzlichen Abzüge den ausbezahlten Lohn und das steuerbare Einkommen reduzieren, kann sich diese Variante durchaus lohnen.

Die Pensionskasse mit der Variante «Teilpensionierung»

Im Gegensatz zur Reduktion des Pensums erfolgen bei einer Teilpensionierung bereits Altersleistungen aus der Pensionskasse, dies im Verhältnis des Teilpensionierungsgrades. Diese Variante ist aber nur dann möglich, wenn der Arbeitnehmer sowohl seine Erwerbsquote als auch seinen Lohn erheblich, das heisst mindestens um 20 Prozent, und dauerhaft reduziert. Senkt ein Arbeitnehmer sein Pensum mit einer Teilpensionierung, darf er dieses beim gleichen Arbeitgeber nicht wieder aufstocken. Ausserdem sind maximal drei Reduktionsschritte bis zur Pension erlaubt. Bei einem Kapitalbezug dürfen diese Bezüge im Gleichschritt mit der Pensenreduktion auf maximal zwei Schritte verteilt werden.

Durch den vorzeitigen Bezug der PK-Leistungen verkürzt sich logischerweise die Anlagedauer der Gelder, dadurch fallen auch weniger Zinsen an. Besonders stark ins Gewicht fällt, dass der Umwandlungssatz für die Rente bei einem Vorbezug in der Regel tiefer ist als bei der ordentlichen Pensionierung. Darum ist es wichtig zu wissen, dass bis zur Teilpensionierung sich die zu erwartenden Leistungseinbussen durch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse abfedern lassen. Will man bei der (Teil-)Pensionierung einen Anteil des angesparten Geldes als Kapital beziehen, müssen zwischen der letzten freiwilligen Einzahlung und dem Kapitalbezug mindestens drei Jahre liegen.

Je nach Pensionskasse bestehen bei der Ausgestaltung der Bestimmungen grosse Unterschiede. Also unbedingt das Pensionskassenreglement genau studieren.

Die Säule 3a ist die perfekte Ergänzung

Gemäss Gesetz sind Einzahlungen in die private Vorsorge, der Säule 3a bei einer Bank oder Versicherung, unabhängig vom Arbeitspensum oder einer Teilpensionierung möglich. Die maximale Einlage für Angestellte mit bestehender Pensionskasse beträgt aktuell 6 883 Franken pro Jahr. Die angesparten 3a-Gelder lassen sich zudem frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters beziehen und zur Finanzierung allfälliger Einkommenslücken verwenden. Bei einem Bezug wird das 3a-Kapital sowie allfällige Teilbezüge aus der Pensionskasse addiert und separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz be-steuert. Es ist also sinnvoll, mehrere 3a-Positionen zu führen, um die Gelder in unterschiedlichen Jahren zu beziehen und damit die Steuerprogression zu brechen.

Zusammenfassend gilt: Wer eine Pension in Etappen – sei es durch Pensenreduktion oder Teilpensionierung – anstrebt, sollte diesen Schritt frühzeitig planen, um finanzielle Engpässe zu verhindern und Fehlentscheide zu vermeiden. In der Säule 3a angesparte Gelder können bei der Umsetzung eine wertvolle Überbrückung darstellen. Sabrina Rapin*

Luzerner Kantonalbank: Schrittweise in die Pension-2


* Sabrina Rapin ist Expertin für Finanzplanung bei der Luzerner Kantonalbank AG, www.lukb.ch