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René M. Weibel, Luzern: Rechtzeitig alles geklärt

Immobilien: Ein Leben lang bereitet es Freude, doch im Alter kann das Eigenheim zur Hypothek werden. Deshalb gilt es, schon bei der Pensionierung die Weichen zu stellen. Glücklicherweise gibt es mehr als nur eine Lösung.

René M. Weibel, Luzern: Rechtzeitig alles geklärt

Eigenheimbesitzer müssen besonders im Alter Entscheidungen mit der eigenen Immobilie gut überdenken. Bild: Fotolia

Die Pensionierung ist ein guter Zeitpunkt, die Wohnsituation zu überdenken. Insbesondere stellt sich die Frage, ob das Zuhause altersgerecht ist. Dies ist nicht zu unterschätzen. Mit einer Pensionierung verändert sich der Alltag, man verbringt plötzlich mehr Zeit in den eigenen vier Wänden.Die Wohnkosten machen rund 25 Prozent des Haushaltsbudgets aus. So erscheint es auf den ersten Blick als eine gute Idee, die Hypotheken bei der Pensionierung zu reduzieren oder gar ganz zu amortisieren. Das Eigenheim später aber wieder zu belasten, ist aufgrund der strengen Tragbarkeitsrichtlinien jedoch eher schwierig. So können Banken die Wiederbelastung des Eigenheims ablehnen. Die Amortisation der Hypothek kann somit die Liquidität dauerhaft einschränken.

Tiefe Zinsen stehen höheren Steuern gegenüber

Die Hypothekarzinsen können vom steuerbaren Eigenmietwert abgezogen werden. So stehen bei einer Amortisation der Hypothek tiefere Zinskosten höheren Steuern gegenüber. Kann man das Ersparte nicht zu einem besseren Zins als dem geltenden Hypothekarsatz anlegen, wird sicher die Amortisation interessant. Wenn ein Haus im Alter zu gross geworden ist, steht ein Verkauf oder eine Vermietung zur Diskussion. Eine Vermietung ist immer mit Kosten und Umtrieben wie Mieterwechsel und Leerstandsrisiko sowie Unterhaltsarbeiten verbunden – diese Umstände sollten in die Überlegungen miteinbezogen werden. Bleibt der Verkauf als Option, ist ein realistischer Verkaufspreis entscheidend. Ziel muss es sein, dass das Objekt innert drei bis sechs Monaten verkauft werden kann. Das ist nicht immer so einfach. Es empfiehlt sich deshalb, einen professionellen, ortskundigen Immobilienschätzer beizuziehen, da der Verkauf ohne Makler aufwendig ist: Verkaufsdokumentationen erstellen, Inserate schalten, Besichtigungen organisieren, Verkaufsverhandlungen führen und den Kauf abwickeln – all diese Arbeiten nimmt einem ein Immobilienmakler ab. Für diese Dienstleistung ist ein Erfolgshonorar von 1,5 bis 3 Prozent des Verkaufspreises üblich.

Das Haus vererben oder familienintern vermieten

Die Wunschvorstellung vieler ist, das Eigenheim der Tochter oder dem Sohn zu übergeben. Doch Vorsicht: Familienintern werden Immobilien oft zu einem Vorzugspreis weitergegeben. In diesem Fall gilt der geschenkte Betrag als Erbvorbezug, der bei der späteren Erbteilung meistens auszugleichen ist.

Anstatt das Haus zu verkaufen, kann man es vorerst vermieten. Auch wenn das Eigenheim in der Familie vermietet wird, sollte jedoch ein ordentlicher Mietvertrag abschlossen werden. Zusätzlich sollte festgelegt werden, wie Investitionen des Mieters abgegolten werden und ob bei der Erbteilung ein Vorrecht des Mieters auf das Objekt besteht.

Welche Variante auch bevorzugt wird: Fachkundiger Rat ermöglicht eine einfachere Entscheidungsfindung. René M. Weibel