Das neue Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Was die Änderungen konkret bedeuten und inwieweit sich daraus ein Handlungsbedarf ergibt, wird nachstehend dargelegt.Die neuen PflichtteileEine der wesentlichsten...
10.10.2021